Patienten mit einer Bewegungsstörung haben zum Beispiel eine Spastik oder eine schlaffe Lähmung. Diese kann angeboren oder erworben sein. Gerade bei diesen Patienten ist es von Bedeutung, durch verschiedenste orthopädische Maßnahmen einerseits eine positive Entwicklung in der Wachstumsphase zu generieren und später im Alter Folgeschäden abzuwenden. Zwischen den begrenzten körperlichen Möglichkeiten und einem möglichst hohen Maß an Alltagstauglichkeit sollten ärztlich alle Register orthopädischen Handelns gezogen werden. Wichtig zu berücksichtigen ist, dass primär das Nervensystem geschädigt ist und erst sekundär der Bewegungsapparat. Daher muss man vom Grundsatz einer Wahrnehmungsstörung ausgehen. Wichtig im ärztlichen Handeln sind vor allem die Funktionen „Zeit“ und „Vertrauen“. Prinzipien aus diesem Bereich können auf alle anderen Bereiche übertragen werden.